Verhaltenstherapie als Psychotherapie kann entsprechend den Richtlinien bei Behandlung
folgender Krankheiten eingesetzt werden:
1. Angsterkrankungen, Depressionen
2. vegetativ-funktionelle und psychsomatische Störungen
3. im Rahmen der Rehabilitation, wenn psychische Faktoren einen wesentlichen Anteil
an der seelischen Behinderung oder an deren Auswirkung haben und mit Hilfe der
Verhaltenstheraphie eine möglichst dauerhafte Eingliederung in die Arbeit, den Beruf
oder die Gesellschaft erreicht werden
4. Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Medikamenten nach vorangegangener Entgiftungsbehandlung
5. Seelische Behinderungen als Folge schwerer chronischer Krankheitsverläufe
6. Seelische Behinderungen aufgrund extremer Situationen, die eine schwere
Beeinträchtigung der Persönlichkeit zur Folge hatten
7. Seelische Behinderungen als Folge psychotischer Erkrankungen (Veränderungen der
Wahrnehmung und des Denkens)
Psychosoziale Onkologie
Gerontopsychotherapie
Hypnotherapie und Hypnose
Die Psychotherapie dieser Erkrankungen wird von den gesetzlichen (oder privaten)
Krankenversicherungen als Leistung erstattet.
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